Fortschreibung Rahmenplan Petersberg Erfurt

In den 90er Jahren erstellten wir für die Stadt Erfurt den Rahmenplan Petersberg. Er stellte als informelle Planung die übergeordneten Planungsziele dar, die die Stadt Erfurt im Rahmen der Sanierung des Petersberges damals verfolgte. Ziel war es, aus einer komplexen Sichtweise aller zu beteiligender Fachdisziplinen heraus sichere planerische Entscheidungen für die einzelnen Ordnungs- und Baumaßnahmen zu ermöglichen, ohne dass die langfristige Entwicklung außer Sichtweite geriet. 

Zwei weitere zentrale Inhalte, die der erste Rahmenplan zu klären versuchte, waren die Frage von Öffentlichkeit und Privatheit auf dem Petersberg und die Frage seiner Erreichbarkeit und Einbindung in die umgebende Stadtstruktur. Beides war für die städtebauliche und touristische Entwicklung der Zitadelle, wie auch der Gesamtstadt, von großer Bedeutung. Aus der damaligen Planung 2000 entstanden 6 Petersberg-Thesen.

Grundaussagen waren:

– Der Petersberg hat öffentlichen Charakter

– Der Petersberg ist ein Ort für Kultur, Bildung und Erholung

– Keine Rekonstruktion nicht mehr vorhandener Festungsanlagen und Baulichkeiten

– Neubauten auf dem Plateau nur zur Sicherung der Funktion historischer Gebäude

– Freiräume werden großzügig und schlicht gestaltet, die „Kargheit“ wird Thema

Da sich die Nutzungsansprüche, aber auch die Ansprüche und Erwartungen an touristische Ziele seither geändert haben und dies auch insbesondere durch die BUGA ins Blickfeld rückte, wurde die Planung für eine Fortschreibung des Rahmenplans in diesem Jahr wieder aufgenommen. Gemeinsam mit quaas_stadtplaner werden wir die damaligen Thesen auf ihre heutige Gültigkeit prüfen. Insbesondere werden die Entwicklung der Freianlagen (Forderung nach einer Gestaltung, die dem Festungscharakter nicht widerspricht: Kargheit und Vielfalt, einheitliche Gestaltung in Gestaltungsvarianten) und die touristisch-kulturellen Angebote sowie die Erschließung des Petersberges auf ihre heutige Relevanz untersucht.

Kernpunkte dabei sind: Schaffung von touristisch attraktiven Anziehungspunkten, regelmässig geöffnete Einrichtungen u. Veranstaltungen, die zu häufigen Besuchen anregen / Entwicklung eines adäquaten touristischen Leitsystems / Überarbeitung der stark abgenutzten Freianlagen / Attraktivität des Aufstieges zum oberen Plateau erhöhen bzw. Ihre ‚Abschreckung‘ aufgrund der Höhe mindern.

Ebenso erfolgt in diesen Zusammenhang eine Überarbeitung der denkmalpflegerischen Zielstellung; artenschutzrechtliche Belange und die Anpassung an den Klimawandel (Waldumbaukonzept im Bereich des GLB) finden gleichermaßen Berücksichtigung in der Planung.